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Mithilfe beim Umzug als Sozialhilfeempfänger[19.01.2005] Nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Göttingen müssen Sozialhilfeempfänger bei einem Umzug die kostengünstige Variante des Do-It-Yourself-Umzugs in Erwägung ziehen.
Wenn es möglich ist, könnten auch hier Bekannte und Verwandte mithelfen, das Sozialamt übernimmt dann die Kosten für Mietwagen etc.
Im betreffenden Fall hatte die Antragstellerin zudem zwei gesunde, volljährige Söhne, denen eine Mithilfe zuzumuten sei - zudem sei es auch in anderen Bevölkerungsschichten nicht unüblich, kostengünstig umzuziehen.
Quelle: u.a. Die Welt |
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